Unentschuldigtes Fernbleiben wird nach Art.18 und
Art. 31 des Feuerwehrreglements gehandhabt.
Entschuldigungen werden nur in Ausnahmefällen toleriert.
Wer verhindert ist, einen kommandierten Dienst anzutreten, muss spätestens eine Stunde vor Übungsbeginn eine schriftliche Entschuldigung mittels Lodur einreichen, ansonsten gilt die Absenz als unentschuldigt.
Bei ausnahmsweiser telefonischer Abmeldung vor der
Übung, muss innerhalb 24 Stunden eine schriftliche Begründung per E-Mail an die FW-Administration (y.bruehlmann@bluewin.ch) nachgereicht werden.
Ansonsten gilt das Fernbleiben als unentschuldigt.
Eine Abmeldung nach Übungsbeginn gilt immer als unentschuldigt!
Unentschuldigte Absenzen werden wie folgt behandelt:
Jede unentschuldigte Absenz wird mit einer Busse
von CHF 50.- geahndet.
Allen Eingeteilten, die 3 oder mehr Absenzen aufweisen (entschuldigt oder unentschuldigt),
können zu einer Feuerwehrkommissionssitzung aufgeboten werden.
Für längere Abwesenheiten wie RS, Auslandaufenthalte
etc. ist beim Kommando eine Dispens für die
entsprechende Zeit einzufordern und eine schriftliche Abmeldung über Lodur zu tätigen.
|
|